Strom-Tankstellen für mehr E-Mobilität

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Bayern

E-Tankstelle bei RHS in Meitingen-Waltershofen

Bund und Länder fördern den Ausbau des E-Tankstellennetzes

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Am 18.05.2016 hat das Bundeskabinett ein Marktanreizprogramm für die Elektromobilität beschlossen. Teil des Programms ist auch die Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Seit Anfang 2017 wird im Rahmen des Förderprogramms der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten gefördert.

Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes von Schnelllade- und Normalladestationen initiieren. Ziel ist der Aufbau von mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020. Die Bundesregierung stellt dafür 300 Millionen Euro von 2017 bis 2020 bereit. Unterstützt werden sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden.

(vgl.: BMVI
Fragen und Antworten zum Förderprogramm des Bundes finden Sie unter BMVI - Ladeinfrastruktur und unter NOW GmbH, der nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.)
Kontingente bundesweit

Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern"

Laufzeit: 01.09.2017 - 31.12.2020
Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgereicht.

4. Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“

Start: 29.04.2019 - 12:00 Uhr

Laufzeit: voraussichtlich 29.04.2019 – 28.06.2019

Antragsteller: natürliche und juristischen Personen (inkl. Kommunen)

Fördergegenstand: Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage

Fördersatz:  Normalladepunkte (bis einschließlich 22 kW) mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 3.000 € pro Ladepunkt), Netzanschluss pro Standort mit einem Anteil von 40 % (bis höchstens 5.000 € für den Anschluss an das Stromnetz). Wenn die Ladestation einen zusätzlichen Mehrwert bietet, bsp. Park & Ride-Parkplätze oder E-Car/E-Bike-Sharing kann der Fördersatz um 10 % erhöht werden.

Voraussetzungen: öffentlich zugängliche Ladesäule, Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbarem Energien, Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren, Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung

Bewilligungsverfahren: Anträge aus Landkreisen und kreisfreien Städten mit besonderem Handlungsbedarf werden bevorzugt bewilligt.

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